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Aktivkohle K 814 (Kokoskohle 1,4-2,5 mm)

Aktivkohle K 814 (Kokoskohle 1,4-2,5 mm)

körnige wasserdampfaktivierte Aktivkohle auf Basis Kokoskohle 1,4 – 2,5 mm, geeignet zur Aufbereitung von Schwimmbadwasser, Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser EINSATZ VON AKTIVKOHLE Nach DIN 19643 stehen zur Reduzierung der Konzentration an gebundenem Chlor, THM und AOX im Schwimm- und Badebeckenwasser verschiedene Verfahren zur Wahl. Während bei der Planung notwendige technische Einrichtungen zur Wasseraufbereitung entsprechend den Anforderungen nach DIN ihre Berücksichtigung finden, muss bei der notwendigen Umrüstung bestehender Bäder auf vorhandene Filtertechnik, räumliche Gegebenheiten und finanzielle Rahmenbedingungen Rücksicht genommen werden. MEHRSCHICHTFILTER MIT AKTIVKOHLE Dieses Verfahren ist in der DIN 19643 nicht ausdrücklich genannt, bietet sich aber bei der Umrüstung von bestehenden Filteranlagen als wirksames Verfahren an, um gebundenes Chlor und Trihalogenmethane (THM) im Beckenwasser deutlich zu reduzieren. Der sinnvolle Einsatz von Aktivkohle mit Filtersand ist nur mit einer Sandkörnung bis max. 0,63 bis 1,0 mm möglich. Um für den Filtersand beim Rückspülen eine ausreichende Fluidisierung bei einer Filterbettausdehnung von mindestens 10 % zu erreichen, sind bei Wassertemperaturen von 27°C Spülgeschwindigkeiten von ca. 45 m/h erforderlich. Bei dieser Spülgeschwindigkeit zeigen Aktivkornkohlen bei einer Körnung von 0,5 bis 2,5 bzw. 1,4 bis 2,5 mm je nach Basisrohstoff (Steinkohle oder Kokosnussschalen) eine Filter-bettausdehnung von 35 bis 50 %. Dieser Umstand muss bei der Auslegung der Filter bzw. Schütthöhe der Kombination Sand/Aktivkornkohle berücksichtigt werden. Bei der Wahl Aktivkornkohle auf Kokosnuss- oder Steinkohlebasis sprechen die größere Härte und damit der geringere Abrieb beim Filterspülen für den Einsatz von Aktivkohle aus Kokosnussschalen. Durch den höheren Aschegehalt von Aktivkohlen aus Steinkohle – zum Vergleich: aus Kokosnussschalen ca. 100 mg/kg Fe, aus Steinkohle ca. 1000 mg/kg Fe- ist die Gefahr von Auswaschungen von Eisen- und Manganverbindungen auch bei höheren Wassertemperaturen, insbesondere bei Solewässern, bei einer Kornaktivkohle aus Kokosnussschalen praktisch nicht mehr vorhanden. Eine weitere Möglichkeit das Risiko einer Filterbettverkeimung zu reduzieren, ist die Kombination mit einem inerten Filtermaterial, welches sich auf der Aktivkornkohle befindet und damit die A-Kohle vor Anlagerungen organischer Substanzen „schützt“. Mit den auf dem Markt befindlichen Filtermaterialien ist dies nicht vollständig möglich. Durch die Kombination von Aktivkornkohle SBF K 814 der Körnung 1,4 – 2,5 mm mit SBF Filteranthrazit N, der Körnung 0,8 – 1,6 mm befindet sich die inerte Anthrazit N-Kohle nach der Filterspülung bevorzugt auf der Aktivkohle und vermindert so die An-lagerung von organischen Substanzen. In der Praxis findet die Kombination Sand/Aktivkornkohle mit Filteranthrazit N der Körnung 0,8 bis 1,6 mm häufig Anwendung. STUTTGARTER VERFAHREN Die DIN 19643-5 vom Sep. 2000 empfiehlt mit dem „Stuttgarter Verfahren” die Adsorption an Aktivkornkohle. Nach der Aufbereitungsstufe Flockung und anschließender Filtration wird das Filtrat dem Aktivkohlefilter zugeführt. Dadurch wird die Aktivkornkohle nicht mit Feststoffen belastet und unter Berücksichtigung der unter Punkt 7 gemachten Ausführungen, die Gefahr einer Filterverkeimung weitgehend verhindert. Um den Verlust an Aktivkohle zu minimieren, hat sich in der Praxis eine Freibordhöhe von ca. 80 cm bewährt. Als Aktivkornkohle ist der Einsatz eine Aktivkohle auf Basis Kokosnussschalen (z.B. Aktivkohle K 835 = Körnung 0,5 – 2,5 mm) verbreitet. Die erforderliche Rückspülgeschwindigkeit der eingesetzten Aktivkornkohlen ist den Produktspezifikationen zu entnehmen. Bei dem Bau neuer Bäder dürfte der Einbau dieser Aufbereitungsstufe unproblematisch sein. Der nachträgliche Einbau dieser Aufbereitungsstufe in bestehende Bäder kann schon aus räumlichen Gründen auf unüberwindliche Probleme stoßen. MEHRSCHICHTFILTER MIT AKTIVKOHLE Besteht aus räumlichen Gründen nicht die Möglichkeit über das „Stuttgarter Verfahren” eine wirksame Reduzierung der Werte für gebundenes Chlor und THM zu bekommen, bietet sich die Umrüstung der bestehenden Mehrschichtfilteranlage an. Da die Filterdimension unveränderlich ist, muss bei der Planung die Spülwassergeschwindigkeit und die Freibordhöhe bei der Wahl der Filterschüttung berücksichtigt werden. Filtersand sollte nur bis zu einer Korngröße von 0,63 bis 1,0 mm eingesetzt werden, damit die notwendige Spülgeschwindigkeit zur Fluidisierung dieser Kornfraktion unter 50 m/h liegt.